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Verhaltenstherapie

 
   

Die Anwendung von Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie kommt im gesamten Spektrum des Gesundheitssystems zur Anwendung. Im stationären Bereich wird sie in zahlreichen Kliniken, oft in multiprofessionellen Teams praktiziert (Psychologische Psychotherapeuten, Ärzte und Pflegepersonal). In den psychiatrischen Kliniken ist sie zu einem wesentlichen Bestandteil der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung von Patienten geworden. Sie stellt gemeinsam mit den medikamentösen, psychopharmakologischen Behandlungen zentrale Therapiebausteine zur Verfügung, sowohl einzeltherapeutische als auch gruppentherapeutische, um die Patient/innen möglichst bald wieder zu befähigen, ihr Leben außerhalb des Krankenhauses weiterzuführen. In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit der therapeutischen Betreuung in Tagesklinken ebenfalls zu nennen.
Ein weiteres Feld ihrer Anwendung im stationären Bereich sind die Psychosomatischen Kliniken. Hier finden sich sowohl zahlreiche Kliniken mit ausdrücklicher verhaltenstherapeutischer Konzeption und Behandlungsplanung, als auch Kliniken, die im Rahmen eines integrativen Konzeptes Methoden aus verschiedenenTherapieverfahren kombinieren und in dem Zusammenhang auch bewährte verhaltenstherapeutische Methoden einsetzen.

Im ambulanten Bereich ist die Verhaltenstherapie eines der Verfahren der gesetzlichen Krankenversorgung. Sie wird hauptsächlich in Praxen niedergelassener Psychologischer PsychotherapeutInnen, Kinder- und Jugendlichen- PsychotherapeutInnen, ärztlicher PsychotherapeutInnen und in Psychotherapeutischen Institutsambulanzen praktiziert. Die Krankenkassen übernehmen nach Antragstellung durch Patient und Therapeut die Kosten für die Behandlung, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Für die Durchführung der Therapie gibt es je nach Indikation die Möglichkeit der Einzeltherapie oder Gruppentherapie.
Weitere Formen des verhaltenstherapeutischen Vorgehens finden sich in der Paartherapie und der Familientherapie, wobei diese nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.

Im folgenden werden die wichtigsten Störungsbereiche genannt, bei denen Verhaltenstherapie zur Anwendung kommt:

  • Depressive Störungen
  • Angststörungen, z.B. Phobien, Panikstörung, soziale Ängste
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Störungen als Reaktion auf schwere Belastungen
  • Posttraumatische Störungen
  • Somatoforme Störungen
  • Schlafstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Chronische Schmerzen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleit- und Folgeerscheinungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

Wegen der Breite des Anwendungsgebietes ist diese Aufzählung nicht vollständig. Die Wirksamkeit des Verfahrens und die Wirksamkeit spezifischer Interventionen für bestimmte Störungen wurde und wird in zahlreichen Studien beforscht und immer weiter entwickelt.