Die Anwendung von Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie kommt im gesamten Spektrum des Gesundheitssystems
zur Anwendung. Im stationären Bereich wird sie
in zahlreichen Kliniken, oft in multiprofessionellen
Teams praktiziert (Psychologische Psychotherapeuten,
Ärzte und Pflegepersonal). In den psychiatrischen
Kliniken ist sie zu einem wesentlichen Bestandteil der
psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung von Patienten
geworden. Sie stellt gemeinsam mit den medikamentösen,
psychopharmakologischen Behandlungen zentrale Therapiebausteine
zur Verfügung, sowohl einzeltherapeutische als
auch gruppentherapeutische, um die Patient/innen möglichst
bald wieder zu befähigen, ihr Leben außerhalb
des Krankenhauses weiterzuführen. In diesem Zusammenhang
ist die Möglichkeit der therapeutischen Betreuung
in Tagesklinken ebenfalls zu nennen.
Ein weiteres Feld ihrer Anwendung im stationären
Bereich sind die Psychosomatischen Kliniken. Hier finden
sich sowohl zahlreiche Kliniken mit ausdrücklicher
verhaltenstherapeutischer Konzeption und Behandlungsplanung,
als auch Kliniken, die im Rahmen eines integrativen
Konzeptes Methoden aus verschiedenenTherapieverfahren
kombinieren und in dem Zusammenhang auch bewährte
verhaltenstherapeutische Methoden einsetzen.
Im ambulanten Bereich ist die Verhaltenstherapie eines
der Verfahren der gesetzlichen Krankenversorgung. Sie
wird hauptsächlich in Praxen niedergelassener Psychologischer
PsychotherapeutInnen, Kinder- und Jugendlichen- PsychotherapeutInnen,
ärztlicher PsychotherapeutInnen und in Psychotherapeutischen
Institutsambulanzen praktiziert. Die Krankenkassen übernehmen
nach Antragstellung durch Patient und Therapeut die
Kosten für die Behandlung, sowohl für Erwachsene
als auch für Kinder und Jugendliche. Für die
Durchführung der Therapie gibt es je nach Indikation
die Möglichkeit der Einzeltherapie oder Gruppentherapie.
Weitere Formen des verhaltenstherapeutischen Vorgehens
finden sich in der Paartherapie und der Familientherapie,
wobei diese nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen
enthalten sind.
Im folgenden werden die wichtigsten Störungsbereiche
genannt, bei denen Verhaltenstherapie zur Anwendung
kommt:
- Depressive Störungen
- Angststörungen, z.B. Phobien, Panikstörung,
soziale Ängste
- Zwangsstörungen
- Essstörungen
- Störungen als Reaktion auf schwere Belastungen
- Posttraumatische Störungen
- Somatoforme Störungen
- Schlafstörungen
- Suchterkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Chronische Schmerzen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleit-
und Folgeerscheinungen
- Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn
in der Kindheit und Jugend
Wegen der Breite des Anwendungsgebietes ist diese Aufzählung
nicht vollständig. Die Wirksamkeit des Verfahrens
und die Wirksamkeit spezifischer Interventionen für
bestimmte Störungen wurde und wird in zahlreichen
Studien beforscht und immer weiter entwickelt.
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